Kinder- und Jugendrechte in Sozialen Netzwerken
Eine Jugendanwältin besucht uns zum Thema "Kinder- und Jugendrechte in Sozialen Netzwerken".
Mit 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig, auch im virtuellen Raum. Aber dass auch Jüngere sich im World Wide Web nicht alles erlauben dürfen und Cybermobber gesetzlich belangt werden können, ist nicht allen bekannt.
Die Schüler*innen der Klasse 1C des Realgymnasiums haben heute erfahren, dass die Jugendanwaltschaft mit Sitz in Bozen die Anlaufstelle ist, wenn es um den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen geht. Frau Dr. Bianca Stelzer vom Team der Jugendanwaltschaft in Bozen hat uns heute besucht; sie spricht aus Erfahrung, wenn sie erzählt, dass sich Jugendliche in schwierigen Situationen (familiäre Konflikte, Schule, Mobbing/Cybermobbing, als Opfer körperlicher und/oder physischer Gewalt) zu selten selbst an die Anwaltschaft wenden, obwohl sie es dürften. Besonders im Internet werden die Rechte der Kinder- und Jugendlichen verletzt. Das Smartphone als ständiger Begleiter ist nicht nur die beste Erfindung seit es die Menschheit gibt, das sehen jedenfalls die Schüler*innen der 1C so. Wir alle sind das Netz und insofern müssen wir auch online unseren Beitrag dazu leisten, dass Kinder- und Jugendrechte nicht missachtet werden. Übrigens: Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 unterzeichnet und ist somit (erst!) 30 Jahre alt.