Fernunterricht verlängert (Info 15.03.)
Die neue Dringlichkeitsverordnung des Landehauptmannes Nr.14/2021 sieht vor, dass die didaktischen und schulischen Tätigkeiten in den Oberschulen zwar weiterhin über Fernunterricht erfolgen, allerdings besteht die Möglichkeit Labor- und Praxisunterricht in Präsenz anzubieten. Gleichfalls können Schüler/-innen mit besonderen Bedürfnissen für individuelle Betreuung an die Schule geholt werden.