Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Kriterien und Modalitäten

Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler RG und TFO Meran

Der Schulrat der Schule ‚Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran’ hat ab dem Haushaltsjahr 2007 einen Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler eingerichtet. Der Sonderfonds wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Haushaltsvoranschlages festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Betrag in Höhe von 2.000,00 € bereitgestellt.

Der Sonderfonds steht den bedürftigen Schülerinnen/Schüler zur Verfügung und sieht vor:

  • eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. 150,00 € für Schülerinnen/Schüler der ersten und zweiten Klassen und max. 350,00 € für Schülerinnen/Schüler der 3., 4. und 5. Klassen);

  • den Erlass des schulinternen Schülerbeitrages in Höhe von 36,00 € (1. bis 5. Klassen);

Die Gesuche um Gewährung des Fonds müssen innerhalb 30. November und 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.

Eine Kommission bestehend aus dem Direktor, dem Direktorstellvertreter, der Schulsekretärin, einer Vertreterin/eines Vertreters der Eltern und einer Vertreterin/eines Vertreters der Schülerinnen/Schüler im Schulrat wird die Gesuche überprüfen und die Zuteilung vornehmen. Die Verrechnung erfolgt mittels Banküberweisung.

Kriterien für die Zuweisung:

  • Einkommensgrenzen laut geltenden Bestimmungen

  • Soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankungen und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation)

Meran, 20.09.2014

Gewährungsakte