Für den Bereich Schule-Arbeitswelt an der Schule RGTFO Meran gelten die hier angeführten Kriterien, für die einzelnen Fachrichtungen in Bezug auf die Zeit, Dauer, Bewertung, Dokumentation und Evaluation. Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt ist im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2017 angeführt (Gesetzesvertretendes Dekret vom 13. April 2017, Nr. 62; Landesgesetz 14/2016; Art. 7/bis, Landesgesetz 11/2010), währendem die Anpassung des Dreijahresplans im Sinne des Art. 4, Absatz 7 des LG 12/2000 erfolgt.
Die Zulassungsbestimmungen zur Staatlichen Abschlussprüfung sehen vor, dass die Schüler/innen 75% der von der Schule vorgeschriebenen Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt im zweiten Biennium und in der 5. Klasse ausgeführt haben bzw. bei dabei vorgesehenen Tätigkeiten anwesend waren. Diese Erfahrungen werden bei der Staatlichen Abschlussprüfung auch jeweils berücksichtigt.
Damit dies überprüft werden kann, führen die Schüler/innen ein Portfolio für die Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten mit Datum und Dauer. Zusätzlich sammeln sie die dabei erstellten Unterlagen und Dokumente, die ihnen bei der Vorbereitung auf die Staatliche Abschlussprüfung nützlich sein können. Die Schule überprüft die Dokumentation und stellt Auszüge zu Anwesenheiten aus dem digitalen Register bereit.
Am Realgymnasium und der technologischen Fachoberschule Meran sind folgende Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehen, um die Orientierung der Schüler/innen und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern:
- Betriebspraktika während des Unterrichts
- Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit
- Projekte in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden, Experten von der Arbeitswelt, Institutionen
- Betriebsbesichtigungen
- Vor- und Nachbereitung der Praktika
- Orientierungsangebote, Bewerbungstraining, Rhethorikprojekt
- Sommertätigkeiten in fachrichtungsspezifischen Bereichen nach folgenden Kriterien der Schule für die Anerkennung von AUSSERSCHULISCHEN ERFAHRUNGEN IM BEREICH SCHULE-ARBEITSWELT: Sommertätigkeiten in Berufsfeldern, die der besuchten Fachrichtung entsprechen, werden in einem Ausmaß von bis zu maximal 50 Stunden anerkannt. Die Vor- und Nachbearbeitung erfolgt mit der Tutorin oder dem Tutor der Schule. Die Dokumentation enthält Angaben zu Ort, Zeit und Art der ausgeführten Tätigkeiten und ist mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person des Betriebs - ein entsprechendes Formular wird von der Schule zur Verfügung gestellt - versehen. Tätigkeiten im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.
- Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.
Die Schüler/innen müssen mindestens 75% der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen.
Vorlagen und Dokumentation
Im Folgenden werden wichtige Unterlagen für die Durchführung der Praktika im Bereich Schule - Arbeitswelt aufgelistet. Das vollständige Dokument ist jeweils verlinkt und kann heruntergeladen werden.
- Tätigkeiten, Ressourcen und Richtlinien an RG und TFO
Regelung im Detail
- Praktikum: Antrag an die Schule und an den Betrieb
Antrag an die Schule
Antrag an den Betrieb
- Vereinbarung zwischen RG/TFO und einem Betrieb
Vorlage für die Vereinbarung
Convenzione azienda scuola
- Beschluss der Landesregierung
Richtlinien für die Durchführung von mehrtägigen Betriebserkundungen und Praktika an den deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen.
Beschluss 755/09
- Neuerungen 2017 bezüglich der Tätigkeiten im Bereich "Schule-Arbeitswelt" und der Matura
Rundschreiben des Schulamtes 32/17
- Erklärung der Schule für den Betrieb
Die Erklärung definiert den Rahmen der Aktivitäten im Sinne der Alternanz Schule - Arbeitswelt.
Erklärung