ELTERN, ERZIEHUNG UND INTERNET

Am kommenden Donnerstag findet im Mehrzwecksaal eine Fortbildung für Eltern zum Thema Internet und Sicherheit statt. Die Fortbildung wird vom Elternrat in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert.

FORTBILDUNG für Elternvertreter/innen und Eltern mit Lehrpersonen und Schülern

Hauptreferat: Manuel Oberkalmsteiner (Forum Prävention)

Generation Online – Wie unsere Kinder und Jugendlichen die Medien nutzen. Impulsreferate der ExpertInnen im Plenum und Gesprächstische zu folgenden Themen:

Tisch 1: Elterntipps – Deborah Visintainer (KFS)

Tisch 2: Sicherheit im Internet – Alexander Wallnöfer (Raika Online)

Tisch 3: Richtiges Verhalten im weltweiten Netz – Manuel Oberkalmsteiner (Forum Prävention)

Tisch 4: Mobbing im Internet (Cybermobbing) – Lukas Schwienbacher (Forum Prävention)

Termin: Donnerstag, 23. März 2017, Uhrzeit: 19.00 - 21.00 Uhr, Ort: Mehrzwecksaal

Ablauf der Begegnung: Hauptreferat im Plenum – 30 Minuten; Impulsreferate der Experten zu den Themen der Gesprächstische – je 5 Minuten. Eltern nehmen dann bei Gesprächstischen teil (Diskussion und Erfahrungsaustausch) - 2x 20 Minuten. An den Gesprächstischen sollte auch jeweils ein Schüler oder eine Schülerin dabei sein. Abschluss: kurze Vorstellung wesentlicher Ergebnisse im Plenum – insgesamt 10 Minuten

Franz Josef Oberstaller (Direktor), Friedrich Ellmenreich (Elternratspräsident)

LA GUARDIA DI FINANZA CON LE 4° CLASSI

Il giorno 16 marzo 2017 si è svolto il consueto incontro, ormai giunto alla decima edizione, tra le quarte classi della nostra scuola e i rappresentanti della Guardia di Finanza.

Il Capitano Domenico D'Angeli, comandante della Compagnia di Merano, con l'ausilio di interessanti filmati e il contributo di diversi collaboratori dei vari reparti, ha illustrato agli studenti i diversi compiti della Guardia di Finanza, sottolineando l'importanza della lotta all'evasione fiscale, alla contraffazione e soprattutto allo spaccio di sostanze stupefacenti. Proprio quest'ultimo aspetto ricopre un ruolo importantissimo nella lotta alla criminalità organizzata.

Dopo l'aspetto teorico si è passati alla dimostrazione pratica della lotta allo spaccio di stupefacenti con l'impiego di Flash, un Rotweiler sequestrato da cucciolo durante un'operazione della GdF e addestrato come cane antidroga. Con gran stupore delle alunne e degli alunni presenti il cane si è avvicinato a diversi insegnanti, che si erano resi disponibili per la dimostrazione, e senza la minima esitazione ha immediatamente individuato l'insegnante a cui era stata precedente consegnata un'esca dal conduttore del cane.

Il Capitano ha sfatato la leggenda metropolitana secondo la quale i cani antidroga vengono drogati e ha spiegato che la ricerca di droga, di denaro contante o di sopravvissuti sotto le macerie o le valanghe per i cani altro non è che un gioco fatto con il suo conduttore per ottenere la sua ricompensa, una pallina o un manicotto di stoffa.

A conclusione dell'incontro diversi alunni si sono trattenuti nell'aula polifunzionale per porre domande ai rappresentanti dei diversi reparti. Molto successo hanno riscosso il rappresentante del soccorso alpino e il pilota di elicotteri. (Testo e foto: Gianluigi Di Gennaro)

Vogelstimmen erkennen lernen

Wer lernen möchte, welche Vögel in der Früh zu hören sind, wie sie aussehen, was sie so machen und wie man sie an ihrer Stimme erkennen kann, ist herzlich eingeladen mitzugehen: jeweils ab 15.3. immer am Mittwoch um 6:30 (ja, so früh, denn später singen sie nicht mehr, außerdem ist ja frühling) im Park von Martinsbrunn, das ist am Ende der Karl-Wolf-Straße (stadtauswärts) und dann noch 200m die Laurinstraße rechts hinauf. Der 3er-Bus fährt etwa um diese Zeit dort hin und es gibt später Linienbusse zur Schule zurück. Schüler, Lehrer, Eltern etc: Es sind alle willkommen. Kontakt: Thomas Spitaler, spitho@rgtfo-met.it

 

 

 

 

 

 

 

Eher im Gebüsch versteckt, aber mit ihrem perlenden Gesang weit zu hören ist die Mönchsgrasmücke (Bild 1 von links). Die Wacholderdrossel werden wir häufig zu sehen und noch häufiger zu hören bekommen (Bild 2). Der Wendehals hat eine sehr einprägsame Stimme, aber trotzdem kennt fast niemand diesen Spechtvogel (Bild rechts).

Wie die Gerüche unser Gehirn steuern - „Science Night“ mit Prof. Johannes Frasnelli

Liebe geht durch die Nase, wenn auch unbewusst.
Johannes Frasnelli forscht darüber. Der gebürtige Algunder hat sich ganz den Gerüchen verschrieben. Am Donnerstag Abend erzählte er auf der traditionellen „Science Night“ des Realgymnasiums und der TFO Meran im Algunder Vereinshaus von chemischen Signalstoffen, die nicht nur in der Tierwelt eine große Rolle spielen. Ein Gespräch mit dem Ex-RGler.

Nach der Matura am Realgymnasium Meran haben Sie sich für ein Studium der Medizin in Wien entschieden. Bereits in Ihrer Abschlussarbeit befassten Sie sich mit Gerüchen. Wie kamen Sie auf dieses spezielle Thema?

Johannes Frasnelli: Obwohl mich der Geruchsinn immer schon interessiert hat – ich habe immer gerne gegessen und getrunken – war das ein Zufall. Auf der Homepage der HNO-Klinik der Universität Wien bin ich als junger Student auf eine Anzeige gestossen, dass ein Proband für eine Doktorarbeit zum Thema Riechen gesucht wird. Ich habe...

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Datei als Anhang: 

Duo Black & White überzeugt Jury

Am Freitag, 10.03.17 hat das Duo Black &White (Flora Stecher Alonso und Laurin Wenter, beide 2C) in Wattens beim Musikwettbewerb Prima la Musica einen hervorragenden 1. Platz mit Auszeichnung erspielt und darf nun Ende Mai Südrirol beim Bundeswettbewerb in St. Pölten vertreten. Herzlichen Glückwunsch den jungen Piansten und alles Gute!

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Kriterien und Modalitäten

Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler RG und TFO Meran

Der Schulrat der Schule ‚Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran’ hat ab dem Haushaltsjahr 2007 einen Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler eingerichtet. Der Sonderfonds wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Haushaltsvoranschlages festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Betrag in Höhe von 2.000,00 € bereitgestellt.

Der Sonderfonds steht den bedürftigen Schülerinnen/Schüler zur Verfügung und sieht vor:

  • eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. 150,00 € für Schülerinnen/Schüler der ersten und zweiten Klassen und max. 350,00 € für Schülerinnen/Schüler der 3., 4. und 5. Klassen);

  • den Erlass des schulinternen Schülerbeitrages in Höhe von 36,00 € (1. bis 5. Klassen);

Die Gesuche um Gewährung des Fonds müssen innerhalb 30. November und 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.

Eine Kommission bestehend aus dem Direktor, dem Direktorstellvertreter, der Schulsekretärin, einer Vertreterin/eines Vertreters der Eltern und einer Vertreterin/eines Vertreters der Schülerinnen/Schüler im Schulrat wird die Gesuche überprüfen und die Zuteilung vornehmen. Die Verrechnung erfolgt mittels Banküberweisung.

Kriterien für die Zuweisung:

  • Einkommensgrenzen laut geltenden Bestimmungen

  • Soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankungen und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation)

Meran, 20.09.2014

Gewährungsakte

Performance

  1. Performance-Plan
    Siehe das Leitbild im/und das Schulprogramm der Schule auf der Webseite der Schule
  2. Bericht zur Performance: "In Bearbeitung"

  3. Gesamtbetrag der Prämien

  4. Daten zu den Prämien

  5. Wohlbefinden am Arbeitsplatz
    Die Schule wird selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.

Politisch-administrative Organe

„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

 

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

  • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

  • Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

  • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch

  • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

  • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

 

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

  • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.

  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

  • Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

  • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

  • Gründung von Stiftungen,

  • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

  • dingliche Rechte über Immobilien,

  • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

  • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

  • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

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